Andrea Backmann - Über mich

Verhaltenstherapie

Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Therapieform. Sie geht von der Grundannahme aus, dass Verhaltensstörungen, sowie neurotisches Verhalten nicht angeboren sind, sondern erworben wurden.

Im Rahmen der Verhaltenstherapie wird vor allen Dingen nach der Lösung der psychischen Störung gesucht und weniger nach deren Ursache.

Ziel ist es, eine Veränderung belastender bzw. problematischer Einstellungen und/oder Handlungsmuster zu erarbeiten und somit eine verbesserte Lebensqualität zu erreichen.

Eingesetzt wird die Verhaltenstherapie z. B. bei

  • Ängsten
  • mangelndem Selbstvertrauen oder fehlender Selbstsicherheit
  • Stress
  • Erschöpfungszuständen

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Gesprächstherapie

Entwickelt wurde die klienten- und lösungsorientierte Gesprächstherapie von Karl Rogers. Sie gehört zu den wissenschaftlich anerkannten Therapieformen und ihre Wirksamkeit wurde in vielen Untersuchungen nachgewiesen.

Durch eine wertschätzende Atmosphäre wird es im Verlauf der Therapie dem Klienten möglich, Bedürfnisse und Gefühle zu erkennen, sie auszudrücken und als Teil der Persönlichkeit zu bejahen.

Eingesetzt wird eine Gesprächstherapie z. B. bei

  • Burn-Out
  • Beziehungsproblemen
  • Depressionen
  • Lebenskrisen

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Kosten / Termine

Die Kosten einer Therapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Private Krankenversicherungen, private Krankenzusatzversicherungen und die Beihilfe übernehmen häufig, zumindest anteilig, die Kosten. Die Höhe der Kostenerstattung hängt von dem jeweiligen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Antritt der Therapie bei Ihrer Versicherung.

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist auch per Selbstzahlung möglich. Eine Überweisung durch einen Arzt ist überflüssig. Sie können sofort einen Termin vereinbaren und mit einer Therapie beginnen. Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie es bei der Abrechnung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen der Fall ist.

Das Honorar für Psychotherapie kann u. U. als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Das Erstgespräch (Dauer ca. 30 Min.) ist für Sie kostenfrei und dient dem persönlichen Kennenlernen. Wir sprechen über Ihre momentane Lebenssituation und Sie erhalten einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise. Im Anschluss daran können Sie sich in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit wünschen.

Eine Sitzung selbst dauert ca. 60 Min. und wird mit 50€ berechnet.

Termine finden nach telefonischer Vereinbarung statt.

In meiner Praxis können Sie Ihre Termine flexibel gestalten.

Abendtermine sowie Termine am Wochenende sind möglich.

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Medizinisch-Psychologische-Untersuchung

Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, kurz MPU genannt, ist erforderlich, wenn das Straßenverkehrsamt Ihnen mitgeteilt hat, dass an "der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges gezweifelt wird".

Nur durch eine MPU ist es deshalb möglich, diese Zweifel auszuräumen und somit die Wieder- bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen.

Die MPU besteht aus drei Teilen:

  • Reaktionstest
  • Gesundheitstest
  • Psychologische Untersuchung.

Bei letzterem wird dem Klienten während eines Gespräches mit einem Verkehrspsychologen die Möglichkeit gegeben, seine charakterliche Eignung glaubhaft darzulegen.

Dies geschieht u. a. dadurch, dass der Klient seine heutige Einstellung zum Vergehen und die Gründe, warum es dazu gekommen ist erläutert.

Desweiteren muss er glaubhaft darlegen, welche Änderungen es seitdem gegeben hat, die gewährleisten sollen, dass es in Folge zu keinen weiteren Verstößen kommen wird.

Es erfolgt eine intensive Auseinandersetzung mit dem oder den Problem(en), die dazu geführt haben, verhaltensauffällig zu werden.

Ich bereite Sie in Einzelsitzungen sorgfältig auf die MPU vor. Gemeinsam werden wir die Gründe für den Verlust des Führerscheins erarbeiten.

Ist dies geschehen, werden wir auf Sie zugeschnittene Änderungsschritte erarbeiten, die sicherstellen sollen, dass es zu keinen weiteren Verstößen mehr kommt.

Die Dauer der Vorbereitung ist abhängig vom Vergehen. Jede Einzelsitzung dauert 50 Min. und wird mit 70€ berechnet.

Das Erstgespräch dauert 30 Min. und wird mit 30€ berechnet.

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